(1) Soweit ein Produkt lizenzpflichtig ist, erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, das Produkt im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
(2) Die konkrete Lizenzlaufzeit ergibt sich aus der vom Kunden ausgewählten Variante. Angeboten werden können insbesondere 3 Tage, 7 Tage, 14 Tage, 30 Tage, 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate, 24 Monate oder eine als „Lifetime“ bezeichnete Lizenz.
(3) Befristete Lizenzen beginnen grundsätzlich mit der erstmaligen Bereitstellung oder Aktivierung des Lizenzschlüssels, sofern in der Produktbeschreibung nichts anderes bestimmt ist. Sie enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische kostenpflichtige Verlängerung erfolgt nur, wenn dies vor der Bestellung ausdrücklich vereinbart und transparent angezeigt wurde.
(4) Eine „Lifetime“-Lizenz bezeichnet ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an der erworbenen Produktversion im vereinbarten Funktionsumfang. Sie begründet keinen Anspruch auf die dauerhafte technische Funktionsfähigkeit unabhängig von künftigen Änderungen an Betriebssystemen, Drittplattformen oder Schnittstellen und keinen Anspruch auf sämtliche zukünftigen Hauptversionen, Erweiterungen oder Zusatzleistungen. Gesetzliche Pflichten zur Bereitstellung erforderlicher Aktualisierungen und gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
(5) Soweit eine Lizenz eine bestimmte Anzahl von Aktivierungen, Geräten, Servern, Installationen, Domains, Discord-Servern oder Nutzern erlaubt, ergibt sich diese Begrenzung aus der Produktbeschreibung. Eine Umgehung technischer Lizenzbeschränkungen ist unzulässig.
(6) Eine Übertragung der Lizenz auf einen Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte des Kunden entgegenstehen.